Reisekosten aktuell – Beschreibung und Abrechnung
Auf den hier angebotenen Webseiten zum Reisekostenrecht ab 2014 möchten wir Ihnen einen schnellen und informativen Überblick über die steuerlichen Hintergründe bei der Abrechnung von Dienstreisen bzw. Geschäftsreisen geben.
Alle, die Dienstreisen unternehmen und die anfallenden Reisekosten dokumentieren und abrechnen müssen, bietet diese Textsammlung Informationen und Tipps zur korrekten Erstellung der Reisekostenabrechnung nach deutschem Recht. Die Reisekosten sind dabei in Themen gegliedert, so dass Sie schnell und einfach die für Sie wichtigen Informationen finden können. Für die Neulinge bei der Reisekostenabrechnung haben wir versucht, die unterschiedlichen Themen in einer verständlichen Sprache zu schreiben. Da es beim Reisekostenrecht immer wieder zu wichtigen Änderungen kommt, werden wir Sie aktuell auf dem Laufenden halten.
Reisekosten aktuell ab 2014
Verpflegungskosten Inland
Der Arbeitgeber kann Verpflegungskosten Inland bis zur Höhe bestimmter Pauschalbeträge seinem Arbeitnehmer lohnsteuerfrei ersetzen.Hier weiterlesen
Verpflegungskosten Ausland
Der Arbeitgeber kann Verpflegungskosten Ausland bis zur Höhe bestimmter Pauschalbeträge seinem Arbeitnehmer lohnsteuerfrei ersetzen.Hier weiterlesen
Bewirtungskosten
Was ist eine Bewirtung und wie sind Bewirtungskosten bei der Reisekostenabrechnung zu behandeln.Hier weiterlesen
Übernachtungskosten im Inland
Beschreibung der Übernachtung im Inland und die Abrechnung der dazugehörigen Übernachtungskosten.Hier weiterlesen
Übernachtungskosten Ausland
Beschreibung der Übernachtung im Ausland und die Abrechnung der dazugehörigen Übernachtungskosten.Hier weiterlesen
Fahrtkosten
Fahrtkosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen.Hier weiterlesen
Was ist eine Dienstreise
Definition des Begriffs der Dienstreise im Steuerrecht unter Berücksichtigung von Reiseziel, Tätigkeitsstätte, Entfernung und Dauer.Hier weiterlesen
Fahrtätigkeit
Definition der Fahrtätigkeit, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeit nicht an einer ortsgebundenen regelmäßigen Arbeitsstätte leistet.Hier weiterlesen
Einsatzwechseltätigkeit
Behandlung der Einsatzwechseltätigkeit bei wechselnden und ortsfesten Tätigkeitsstätten.Hier weiterlesen
Begriff der Reisekosten
Unter Reisekosten versteht man die Kosten, die durch eine berufliche Auswärtstätigkeit außerhalb der Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte entstehen.
Zu den Reisekosten zählen:
- Fahrtkosten
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Übernachtungskosten
- Reisenebenkosten
Es gibt Reisekostenarten, die in nachgewiesener Höhe steuerlich geltend gemacht werden können. Andere Reisekosten hingegen können nur mit steuerlichen Pauschalbeträge angesetzt werden.
Unter Zuhilfenahme von Fahrtenbüchern, Quittungen (insbesondere Tankquittungen), Rechnungen aber auch Schriftverkehr und Ähnlichem, ist die Reisedauer, der Reiseweg und Anlass und Art der beruflichen Tätigkeit nachzuweisen, bzw. bei Nachfragen glaubhaft zu machen.