Das FG Düsseldorf hatte in seinem Urteil vom 04.11.2016 (1 K 2470 L) zu klären, ob die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch den Arbeitgeber (einem Paketzustelldienst) als Arbeitslohn gilt oder nicht.
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Beiträge mit dem Stichwort: 1%-Regelung
![Arbeitgeber bezahlt Verwarnungsgelder wegen Falschparkens – ist das Arbeitslohn](http://www.inmoti.de/wp-content/uploads/icon_news_tax.jpg)
![Geldwerter Vorteil aus einem Firmenwagen bei Zuzahlung des Arbeitnehmers](http://www.inmoti.de/wp-content/uploads/icon_news_tax.jpg)
Der BFH veröffentlichte zwei Urteile (VI R 2/15) und (VI R 49/14) zum Thema, wie ein geldwerter Vorteil aus einem Firmenwagen bei Zuzahlung des Arbeitnehmers zu bewerten ist. Was ist zu beachten, wenn der Arbeitnehmer für einzelne Kosten (z. B. für die Benzin) selbst aufkommt?
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