Änderungen bei den Reisekosten für 2023

29 Nov 2022

Änderungen bei den Reisekosten für 2023

Änderungen bei den Reisekosten für 2023

Nachdem es im Jahre 2022 keine Veränderungen bei den Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für betrieblich und beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten gab, hat das BMF mit Schreiben vom 23.11.2022 die neuen Auslandspauschalen 2023 veröffentlicht.

Die neuen Sachbezugswerte für vom Arbeitgeber erhaltene Mahlzeiten während einer betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit betragen für das Jahr 2023:

Frühstück:      2,00 €
Mittagessen:  3,80 €
Abendessen:  3,80 €

Durch das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (8. VStÄndG) vom 24. Oktober 2022 hat der Gesetzgeber die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7 % für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken über den 31. Dezember 2022 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Ihr Inmoti-Team aus Gundelfingen

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