Die Umzugskostenpauschalen 2014 und 2015 – jeweils ab 1. März 2014 und 2015 anzuwenden – sind im BMF-Schreiben vom 6. Oktober 2014 bekanntgegeben worden.
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Beiträge mit dem Stichwort: Aufmerksamkeiten
![Neue Umzugskostenpauschalen 2014 und 2015 mit BMF-Schreiben vom 6. Oktober 2014 bekanntgegeben](http://www.inmoti.de/wp-content/uploads/icon_news_tax.jpg)
![Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 – höhere Freigrenzen für Aufmerksamkeiten und Arbeitsessen](http://www.inmoti.de/wp-content/uploads/icon_news_tax.jpg)
Ab dem 1.1.2015 soll die Freigrenze für Aufmerksamkeiten und Arbeitsessen von 40 € auf 60 € angehoben werden.
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