Fahrtkosten

28 Jul 2014

Fahrtkosten

Erstattung nach Belegen

Fahrtkosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, die dem ArbN durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen. Bei Auswärtstätigkeiten können sie generell in nachgewiesener Höhe steuerfrei ersetzt werden. Steuerlich gesehen gibt es keine Beschränkung dahingehend, welches Beförderungsmittel genutzt wird oder welche Beförderungsklasse gewählt wird. Jedoch ist dei Angemessenheit zu prüfen!

Pauschale Kilometersätze

Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen, können die Fahrtkosten mit den pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden, die für das jeweils benutzte Beförderungsmittel (Fahrzeug) als höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt sind. Demnach kann der Arbeitgeber für die Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers je gefahrenen Kilometer ohne Einzelnachweis bis zu € 0,30 für die Nutzung seines eigenen Fahrzeugs steuerfrei ersetzen. Bei Nutzung eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges bis zu € 0,20 je Kilometer zurückgelegter Strecke. Die Erstattung für die Nutzung eines Fahrrads ist nicht mehr möglich.

Wichtig:

Umstritten ist, ob die pauschalen Kilometersätze für die Mitnahme von anderen Personen noch Gültigkeit haben.