Rückwirkend zum 01. Januar 2014 gilt ein Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen von 110 € je teilnehmendem Arbeitnehmer. Alle Kosten sind einzubeziehen.
Hier weiterlesen
Rückwirkend zum 01. Januar 2014 gilt ein Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen von 110 € je teilnehmendem Arbeitnehmer. Alle Kosten sind einzubeziehen.
Hier weiterlesen