Rückwirkend zum 01. Januar 2014 gilt ein Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen von 110 € je teilnehmendem Arbeitnehmer. Alle Kosten sind einzubeziehen.
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Beiträge mit dem Stichwort: Betriebsveranstaltungen

Rückwirkend zum 01. Januar 2014 gilt ein Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen von 110 € je teilnehmendem Arbeitnehmer. Alle Kosten sind einzubeziehen.
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