Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen verlängert
Durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz vom 10. März 2021 hat der Gesetzgeber die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7% für erbrachte Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Ihr Inmoti-Team aus Gundelfingen