Ermässigter Umsatzsteuersatz bei Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen verlängert

8 Jun 2021

Ermässigter Umsatzsteuersatz bei Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen verlängert

Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen verlängert

Durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz vom 10. März 2021 hat der Gesetzgeber die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7% für erbrachte Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Ihr Inmoti-Team aus Gundelfingen

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