Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 – höhere Freigrenzen für Aufmerksamkeiten und Arbeitsessen

8 Okt 2014

Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 – höhere Freigrenzen für Aufmerksamkeiten und Arbeitsessen

Im August 2014 wurden die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 durch das Bundeskabinett beschlossen. Damit die Änderungen in Kraft treten, muss der Bundesrat allerdings noch zustimmen. Diese Zustimmung gilt aber als gesichert.

Ab dem 1.1.2015 soll die Freigrenze von 40 € auf 60 € angehoben werden.

Arbeitgeber, die Ihre Mitarbeiter anlässlich persönlicher Ereignisse, wie z. B. Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes beschenken, können ab 2015 für Aufmerksamkeiten tiefer in die Tasche greifen. Sachzuwendungen, wie z. B. Bücher, Blumen, DVD´s oder Wein sind ab 2015 bis zu einem Wert von 60 € steuerfrei. Dagegen sind Geldzuwendungen stets steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Auch für sogenannte Arbeitsessen, die der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter gewährt, soll die Freigrenze von 40 € auf 60 € angehoben werden. Ein Arbeitsessen liegt immer dann vor, wenn anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, wie z. B. eine außerordentliche betriebliche Besprechung, im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse Speisen untentgeltlich oder teilentgeltlich überlassen werden.

ACHTUNG: Im Unterschied zu Freibeträgen führt das Überschreiten einer Freigrenze (hier > 60 €) dazu, dass der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig wird.

Der Entwurf der LStÄR 2015 steht zum Download bereit. (R 19.6 LStÄR 2015)

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