Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen

5 Feb 2015

Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen

Rückwirkend zum 01. Januar 2014 ist aus der Freigrenze in Höhe von 110 € jetzt ein Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen in gleicher Höhe von 110 € geworden.

Die zwischenzeitlich angedachte Reduzierung der Bemessungsgrundlage ausschließlich auf solche Kosten, die den Arbeitnehmer persönlich bereichern (Essen, Trinken und Musikdarbietungen), wurde wieder zurückgenommen. Es sind also dementsprechend alle Kosten in den Freibetrag von 110 € einzubeziehen.

HINWEIS

Geschenke, die während einer üblichen Betriebsveranstaltung übergeben werden, sind mit bis zu 60 € auf den Freibetrag anzurechnen!

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