NEU! GRATIS-Sammelformular Verpflegungspauschale und Mahlzeiten für die Eintragung des Buchstaben “M”!
Hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Verpflegungspauschale, so sind Mahlzeiten durch den Arbeitgeber auch 2014 weiterhin mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten, allerdings muss dieser zur Versteuerung ausgewiesen werden, darf also nicht mehr wie bisher abgezogen werden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und auf dem Lohnkonto des Reisenden den Buchstaben „M“ (s.a. Tz. 5.3.1) eintragen. Ausnahmen sind Bewirtung durch Geschäftsfreunde/Kunden und wenn der Wert der Mahlzeit 60 Euro (pro bewirtete Person) übersteigt.
Damit Sie künftig die Mitarbeiter schnell und einfach ermitteln können, die in ihren Reisekostenabrechnungen Sachbezüge versteuerten und bei denen somit der Buchstaben „M“ auf Lohnsteuerbescheinigung und Lohnkonto eingetragen werden muss, haben wir für unsere Enterprise-Kunden im OUTDOOR backoffice das bisherige Sammelformular „Verpflegungspauschale“ um eine Spalte M (für Buchstabe „M“) erweitert. Das neue Formular „Verpflegungspauschale und Mahlzeiten“ steht Ihnen hier 060450101.fmt (1004 Downloads ) zum kostenlosen Download zur Verfügung. Das Formular kann im OUTDOOR backoffice über DATEI/FORMULARBIBLIOTHEKS-MANAGER importiert werden und danach wie jedes andere Formular in einen vorhandenen oder neuen Job eingebunden werden. Beim Importieren des neuen Formulars wird das bisherige überschrieben.