In der praktischen Umsetzung der Reisekostenreform 2014 sind in den Unternehmen viele Fragen aufgetaucht, die einer detaillierten Erklärung bzw. Anpassung bedürfen.
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Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts tritt mit Wirkung vom 1.1.2014 in Kraft. Es gelten neue Regelungen bei den Verpflegungspauschalen. Verpflegungspauschalen für 3 Zeitstufen täglich sind Vergangenheit. Ab 2014 gibt es nur noch 2 Zeitstufen.
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Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts tritt mit Wirkung vom 1.1.2014 in Kraft. Es gelten neue Regelungen bei den Bewirtungen. Bis 2013 blieb die Kundenbewirtung ohne steuerlichen Ansatz. Ab 2014 wir sie wie bei der Mahlzeitengestellung allgemein mit dem amtlichen Sachbezugswerte bewertet.
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