Jahreswechsel-Seminar 2018/2019 im Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht

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Leibrecht Consulting   –   ein Partner der OUTDOOR academy


Seminarziele

Nach einem schwierigen Findungsprozess hat die Große Koalition von CDU/CSU und SPD im Frühjahr dieses Jahres ihre Arbeit aufgenommen und die ersten Gesetzesvorhaben aus dem Koalitionsvertrag vom 12.03.2018 in Angriff genommen und wird so wieder für ein abwechslungsreiches Programm bei den anstehenden Jahreswechselveranstaltungen zum Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht sorgen.

Zielgruppe

  • Führungskräfte, Sachbearbeiter/innen und Mitarbeiter/innen  aus den Bereichen Lohn- und Gehaltsabrechnung, Personalbetreuung, Personalservice und Personalmanagement
  • Angehörige und Mitarbeiter/innen der steuerberatenden Berufe

Seminarinhalte (ständig aktualisiert bis zum Spätherbst 2018)

Zahlen und Fakten zur Entgeltabrechnung 2019

Neuer Lohnsteuertarif 2019 und Kindergelderhöhung

Aktuelle Beitrags- und Umlagesätze 2019 in der gesetzlichen Sozialversicherung

Sozialversicherungsrechtliche Rechengrößen 2019

Neuer Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung ab 01.01.2019

Änderungen bei der Berechnung des Ag-Zuschusses zur privaten und freiwilligen Krankenversicherung

Jahressteuergesetz 2018 / Lohnsteuer-Richtlinien 2019

Auslaufen der Übergangsregelung für die Bescheinigung des Großbuchstabens „M“ und ggf. der Höhe der Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten im Feld 21 auf der Lohnsteuerbescheinigung

Dokumentation aller – auch steuerfreien – Sachbezüge geldwerten Vorteile im Gesamtbrutto der Entgeltbescheinigung nach § 108 Abs. 3 GewO

Verzugspauschale von 40,00 EUR bei verspäteter Lohnzahlung nach § 288 Abs. 5 BGB

Änderungen im Bereich der kurzfristigen Beschäftigung zum 01.01.2019 einschl. Besonderheiten bei kalenderjahrübergreifenden Beschäftigungsverhältnissen

Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2019

Absenkung der 44,00 EUR-Grenze auf 20,00 EUR zum 01.01.2019?

Der Koalitionsvertrag vom 12.03.2018 (177 Seiten) und seine Folgen im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht

Neuer Anspruch auf befristete Teilzeitbeschäftigung in Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und Einführung einer Brückenteilzeit

Einführung einer absoluten Höchstgrenze für Befristungen mit sachlichem Grund

Einschränkung der Höchstdauer für befristete Arbeitsverhältnisse ohne sachlichen Grund

Neuregelung der Arbeit auf Abruf

Abbau des Solidaritätszuschlags

Dienstwagenversteuerung: Absenkung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung auf 0,5 % des Listenpreises für E-Fahrzeuge (Elektro-, Hybridelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge)

Krankenversicherung: Paritätische Finanzierung der Zusatzbeiträge ab 01.01.2019

Absenkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung von 3,0 % auf 2,7 % oder weniger

Ausweitung der Gleitzone (sog. Midi-Jobs) in den vierstelligen Bereich

Weitere kurzfristige Maßnahmen der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag vom 12.03.2018

Aktuelle Themen aus dem Lohnsteuer- und SV-Recht

Beitragsrechtliche Beurteilung von Studenten und Praktikanten: Strikte Anwendung der 20 Stunden-Grenze und der 26-Wochen-Regelung

Hinweise des GKV-Spitzenverbandes zur Krankenversicherungsfreiheit bei Überschreiten der JAG-Grenze

Beachtung der Pfändungsschutzvorschriften bei Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs gegen eine Gehaltsforderung

Auslandsentsendung: Aktuelle Hinweise zur A 1-Bescheinigung und zur Aufteilung des Arbeitslohns bei der 183-Tage-Regelung

Sachbezüge: Einbeziehung von Versand-, Handlings- und Setup-Kosten in die 44,00 EUR-Grenze?

Steuerliche Behandlung von JobRad-Modellen sowie von Deutschkursen für Flüchtlinge und Asylbewerber

Dienstwagenversteuerung: Neues BMF-Schreiben vom 04.04.2018 zur privaten Kfz-Nutzung

Steuerliche Behandlung von CarSharing-Modellen und von Job-Tickets

Erfahrungsaustausch zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung ab 25.05.2018

Änderung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Anpassung an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), insbesondere im Bundesdatenschutzgesetz, auch mit Auswirkungen für den Personalbereich

Bußgelder bis 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes für Arbeitgeber, Steuerberater, EDV- und Personal-Dienstleister z.B. bei unerlaubter Speicherung bzw. Nicht-Löschung nicht erforderlicher personenbezogenener Daten

Prüfung der „Erforderlichkeit“ der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses und des Betriebsverfassungsrechts

Prüfung und ggf. Neuabschluss von Dienst- und Betriebsvereinbarungen

Überprüfung von internen Prozessen

Bestellung, regelmäßige Fortbildung und namentliche Meldung eines qualifizierten Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde

Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten

Abschluss und Neubewertung von Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung

Verpflichtung zur Meldung des Verlustes von personenbezogenen Daten an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden