Jahreswechsel-Seminar 2018/2019 im Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht
ALS – Seminare – ein Partner der OUTDOOR academy
Seminarziele
Nach einem schwierigen Findungsprozess hat die Große Koalition von CDU/CSU und SPD im Frühjahr dieses Jahres ihre Arbeit aufgenommen und die ersten Gesetzesvorhaben aus dem Koalitionsvertrag vom 12.03.2018 in Angriff genommen und wird so wieder für ein abwechslungsreiches Programm bei den anstehenden Jahreswechselveranstaltungen zum Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht sorgen.
Zielgruppe
- Führungskräfte, Sachbearbeiter/innen und Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Lohn- und Gehaltsabrechnung, Personalbetreuung, Personalservice und Personalmanagement
- Angehörige und Mitarbeiter/innen der steuerberatenden Berufe
Seminarinhalte (ständig aktualisiert bis zum Spätherbst 2018)
Zahlen und Fakten zur Entgeltabrechnung 2019
Neuer Lohnsteuertarif 2019 und Kindergelderhöhung
Aktuelle Beitrags- und Umlagesätze 2019 in der gesetzlichen Sozialversicherung
Sozialversicherungsrechtliche Rechengrößen 2019
Neuer Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung ab 01.01.2019
Änderungen bei der Berechnung des Ag-Zuschusses zur privaten und freiwilligen Krankenversicherung
Jahressteuergesetz 2018 / Lohnsteuer-Richtlinien 2019
Auslaufen der Übergangsregelung für die Bescheinigung des Großbuchstabens „M“ und ggf. der Höhe der Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten im Feld 21 auf der Lohnsteuerbescheinigung
Dokumentation aller – auch steuerfreien – Sachbezüge geldwerten Vorteile im Gesamtbrutto der Entgeltbescheinigung nach § 108 Abs. 3 GewO
Verzugspauschale von 40,00 EUR bei verspäteter Lohnzahlung nach § 288 Abs. 5 BGB
Änderungen im Bereich der kurzfristigen Beschäftigung zum 01.01.2019 einschl. Besonderheiten bei kalenderjahrübergreifenden Beschäftigungsverhältnissen
Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2019
Absenkung der 44,00 EUR-Grenze auf 20,00 EUR zum 01.01.2019?
Der Koalitionsvertrag vom 12.03.2018 (177 Seiten) und seine Folgen im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht
Neuer Anspruch auf befristete Teilzeitbeschäftigung in Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und Einführung einer Brückenteilzeit
Einführung einer absoluten Höchstgrenze für Befristungen mit sachlichem Grund
Einschränkung der Höchstdauer für befristete Arbeitsverhältnisse ohne sachlichen Grund
Neuregelung der Arbeit auf Abruf
Abbau des Solidaritätszuschlags
Dienstwagenversteuerung: Absenkung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung auf 0,5 % des Listenpreises für E-Fahrzeuge (Elektro-, Hybridelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge)
Krankenversicherung: Paritätische Finanzierung der Zusatzbeiträge ab 01.01.2019
Absenkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung von 3,0 % auf 2,7 % oder weniger
Ausweitung der Gleitzone (sog. Midi-Jobs) in den vierstelligen Bereich
Weitere kurzfristige Maßnahmen der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag vom 12.03.2018
Aktuelle Themen aus dem Lohnsteuer- und SV-Recht
Beitragsrechtliche Beurteilung von Studenten und Praktikanten: Strikte Anwendung der 20 Stunden-Grenze und der 26-Wochen-Regelung
Hinweise des GKV-Spitzenverbandes zur Krankenversicherungsfreiheit bei Überschreiten der JAG-Grenze
Beachtung der Pfändungsschutzvorschriften bei Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs gegen eine Gehaltsforderung
Auslandsentsendung: Aktuelle Hinweise zur A 1-Bescheinigung und zur Aufteilung des Arbeitslohns bei der 183-Tage-Regelung
Sachbezüge: Einbeziehung von Versand-, Handlings- und Setup-Kosten in die 44,00 EUR-Grenze?
Steuerliche Behandlung von JobRad-Modellen sowie von Deutschkursen für Flüchtlinge und Asylbewerber
Dienstwagenversteuerung: Neues BMF-Schreiben vom 04.04.2018 zur privaten Kfz-Nutzung
Steuerliche Behandlung von CarSharing-Modellen und von Job-Tickets
Erfahrungsaustausch zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung ab 25.05.2018
Änderung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Anpassung an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), insbesondere im Bundesdatenschutzgesetz, auch mit Auswirkungen für den Personalbereich
Bußgelder bis 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes für Arbeitgeber, Steuerberater, EDV- und Personal-Dienstleister z.B. bei unerlaubter Speicherung bzw. Nicht-Löschung nicht erforderlicher personenbezogenener Daten
Prüfung der „Erforderlichkeit“ der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses und des Betriebsverfassungsrechts
Prüfung und ggf. Neuabschluss von Dienst- und Betriebsvereinbarungen
Überprüfung von internen Prozessen
Bestellung, regelmäßige Fortbildung und namentliche Meldung eines qualifizierten Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde
Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten
Abschluss und Neubewertung von Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung
Verpflichtung zur Meldung des Verlustes von personenbezogenen Daten an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden