Speisen und Getränke beim Hotelfrühstück splitten
Aufgrund der unterschiedlichen Umsatzsteuersätze von Speisen (5%) und Getränken (16%) bei einem Hotelfrühstück sind die Hotels verpflichtet, in ihren Übernachtungsbelegen die Beträge von Speisen und Getränken extra auszuweisen. Daraus ergeben sich auch besondere Anforderungen bei der Erfassung solcher Hotelbelege inkl. Frühstück im OUTDOOR System.
Gehen Sie dabei wie im Dialogbild dargestellt vor:
1. Die Kosten für Logis tragen Sie wie gewohnt im Feld “Betrag” ein.
2. Den Kostenanteil für Speisen aus dem Hotelfrühstück tragen Sie im Feld “Verpflegung” ein.
3. Für den Getränkeanteil verwenden Sie einen weiteren Beleg, z. B. mit der Kostenart:
- “Bewirtung” mit der Bewirtungsart “Getränke” oder
- “Nebenkosten allg. USt” oder
- mit eigener Kostenart “Getränke 16%”.
Beachten Sie dabei die korrekte Buchung auf Ihre Aufwandskonten!
Ihr Inmoti-Team aus Gundelfingen