Klimafreundliches Steuerrecht ab 2020
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 hat die Bundesregierung neue Gesetze auf den den Weg gebracht.
Zum 1. Januar 2020 wird die Mehrwertsteuer auf Bahntickets von 19% auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt. Damit wird Bahnfahren im Fernverkehr günstiger und attraktiver.
Die Absenkung der Mehrwertsteuer bei Bahnfahrten auf 7% sollten Sie auch in Ihrer Berechnungstabelle für das Jahr 2020 anpassen. Dazu ändern Sie bitte den MwSt.-Schlüssel von 15.96639 (für 19%) auf 6.54210 (für 7%).