Begriff der Einsatzwechseltätigkeit
Bei Arbeitnehmern, die bei ihren individuellen beruflichen Tätigkeiten typischerweise nur an wechselnden und ortsfesten Tätigkeitsstellen eingesetzt sind, liegt eine Einsatzwechseltätigkeit vor. Das können z. B. Bau- und Montagearbeiter, Leiharbeiter oder Arbeiter in einem weiträumigen Binnenhafen sein. Allerdings handelt es sich bei Tätigkeiten an verschiedenen Stellen innerhalb einer weiträumigen ersten Tätigkeitsstätte nicht um Einsatzwechseltätigkeiten.
Einsatzwechseltätigkeit als berufliche Auswärtstätigkeit
Nach den steuerlichenRegelungen seit 2014 liegt eine berufliche Auswärtstätigkeit vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die an an wechselnden Einsatzstellen eingesetzt werden. In diesem Fall kann der Arbeitgeber im Rahmen der Einsatzwechseltätigkeit die Reisekosten steuerfrei erstatten. Die Auswärtstätigkeit beginnt und endet an der Wohnung.