Neue Verpflegungspauschalregelung ab 2014

1 Jan 2014

Neue Verpflegungspauschalregelung ab 2014

Neue Verpflegungspauschalregelung ab 2014, die Verpflegungspauschalen mit drei Zeitstufen sind Vergangenheit.

Ab 01.01.2014 können folgende Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 Abs. 4a EStG n.F.) durch den Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird:

Abwesenheitsdauer Höhe der Pauschale
Inland:
(1) Mehr als 8-stündige Abwesenheit ohne Übernachtung oder Beginn der Reise an einem Kalendertag und Ende am nächsten Tag ohne Übernachtung für den Tag der den überwiegenden Teil der mehr als 8-stündigen Abwesenheit trägt. 12 Euro
(2) An- und Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet. 12 Euro
(3) Mindestens 24 Stunden 24 Euro
Ausland:
Auslandsreise mit Abwesenheiten wie (1), (2) 2/3 der gültigen Auslandstagegelder
Mindestens 24-stündige Abwesenheit (3) 100% der gültigen Auslandstagegelder

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