Neue Bewirtungsregelung ab 2014

1 Jan 2014

Neue Bewirtungsregelung ab 2014

Neue Bewirtungsregelung ab 2014, künfig wieder prozentuale Kürzung der Tagespauschale!

Wird dem Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt und erhält er aufgrund der Abwesenheitszeiten Verpflegungspauschalen (bzw. hat einen Anspruch darauf), so müssen diese entsprechend der Pauschale für einen vollen Kalendertag um

  • 20 % für ein Frühstück (4,80 Euro im Inland),
  • 40 % für ein Mittag- oder Abendessen (9,60 Euro im Inland

gekürzt werden (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG n. F.).

Hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Verpflegungspauschale, so ist auch 2014 weiterhin der amtlichen Sachbezugswert anzusetzen, allerdings muss dieser zum Versteuern ausgewiesen werden, darf also nicht mehr abgezogen werden.

Wichtig: In diesem Fall muss der Arbeitgeber auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und auf dem Lohnkonto des Reisenden den Buchstaben „M“ (s.a. Tz. 5.3.1) eintragen.

Ausnahmen:

  • Bewirtung durch Geschäftsfreunden / Kunden.
  • wenn der Wert der Mahlzeit 60 Euro (pro bewirtete Person) übersteigt. Das ist dann keine „übliche Mahlzeit“ mehr und muss komplett versteuert werden.

Im OUTDOOR System haben wir im Belegdialog die Bewirtungsarten geändert.

Die Bewirtungsarten Frühstück, Mittagessen und Abendessen können jetzt auch für Mitarbeiter-Bewirtungen benutzt werden, also für die Erstattung und die Kürzung.

Deshalb entfällt hier der bisherige Zusatz „Kunde“.

Anstelle der bisherigen Bewirtungsarten „Sachbezug“ wird künftig der Begriff „d. Arbeitgeber“ benutzt, da abhängig vom Anspruch auf Verpflegungspauschale prozentual oder mit Sachbezug gerechnet wird.

Für beide Bewirtungsarten gibt es einen neuen Schalter in der Berechnungstabelle, um sie eventuell zu deaktivieren.

Auch für das Ausweisen des Sachbezugs bei Reisen ohne Anspruch auf Verpflegungspauschale, ist ein entsprechender Schalter vorhanden!

Hinterlasse eine Antwort